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Newsletter 02-2019

Neue Norm DIN EN 81-80 11/2019 „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten 30 Monaten durften wir für viele Immobilienunternehmen rund 2.000 Gefährdungsbeurteilungen (GBU) mit Maßnahmenplänen, Kostenermittlungen und Modernisierungsfahrplänen deutschlandweit durchführen. Wir hatten uns dazu entschieden, diese Prüfungen auf der Basis des Entwurfs der DIN EN 81-80 12/2016 „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen und Lastenaufzüge“ vorzunehmen, um die zu erwartenden Anforderungen an die Sicherheit von Aufzugsanlagen im Bestand zu berücksichtigen. In diesen Wochen hat die Normenkommission die neue und somit verbindliche Norm DIN EN 81-80 11/2019 veröffentlicht. Nach Abgleich des Entwurfs von 2016 und der jetzt veröffentlichten Version waren nur marginale Änderungen festzustellen.

 

Quelle: https://www.beuth.de/de/norm/din-en-81-80/299949205

 

Somit sind alle einen Schritt voraus, die ihre Gefährdungsbeurteilungen für Aufzugsanlagen in den letzten zweieinhalb Jahren auf der Basis des DIN-Entwurfs haben erstellen lassen. Diejenigen, die noch keine GBU für Ihre Aufzugsanlagen vorliegen haben, bekommen mit der aktuellen DIN ein Regelwerk an die Hand, mit dem ein zuverlässiger Umgang mit den Themen GBU und den Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung 2015 möglich ist.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen. Im Ergebnis bekommen Sie von uns die Gefährdungsbeurteilung, ein Abarbeitungskonzept zu den bestehenden Gefahrenpunkten, eine Kostenschätzung und einen Modernisierungsfahrplan mit den jeweiligen Kosten dazu. Diese Unterlagen geben Ihnen Aufschluss darüber, ob eine Abarbeitung der GBU-Punkte erfolgen sollte oder doch eher eine Modernisierung des Aufzugs sinnvoll ist.

 

Sprechen Sie uns an!