Fachplanung

Aufzugsanlagen

Gern sind wir für Sie der Partner, der sie dabei unterstützt den Überblick über Normen, Maßnahmen, Projektschritte und somit Kosten zu behalten. Wir planen für Sie und mit Ihnen die Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Ihren Aufzügen.

Produktbroschüre

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Die Ausgangssituation:

 

1. Aus der GBU sind Mängel abzuarbeiten.

 

a. Das ist ein kleinteiliges Massengeschäft.
b. Die zu erbringenden Leistungen beeinflussen das Feld der Arbeitssicherheit und sind damit risikobehaftet.
c. Aufzugsfirmen versuchen, zusätzlich Modernisierungs- und Instandsetzungsleistungen zu verkaufen, auch wenn das nicht nötig ist.
d. Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abnahme und Abrechnung erfordern ein revisionssicheres Vorgehen.
e. GBUs sind zu aktualisieren.
Haftungsrisiken durch Eingriff in den Bereich der Arbeitssicherheit bei kleinteiligem aufwendigem Massengeschäft.

 

2. Planung von Instandsetzung und Modernisierung

 

a. Die Kompatibilität einzelner Baugruppen im Bestand zu den zu modernisierenden Bauteilen ist nicht immer gegeben.
b. Der Einbau herstellergeschützter Baugruppen erzeugt erhebliche Abhängigkeiten bei Wartung und Reparatur.
c. Gesetzgebung, Normen und Richtlinien sind umfangreich.
d. Geschäftsmodelle der Aufzugsfirmen sind komplex.
e. Durch unvollständige Planung und Ausschreibung bestehen Nachtragsrisiken.
f. Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abnahme und Abrechnung erfordern ein revisionssicheres Vorgehen.
g. Unterschiedliche Maßnahmen erfordern die Einbindung von zugelassenen Überwachungsstellen.
h. Im Rahmen von Änderungen an den Aufzugsanlagen ist die Gefährdungsbeurteilung anzupassen.
i. In der Regel erfolgt die Instandsetzung und Modernisierung im bewohnten Zustand, wodurch Mieterinteressen berührt werden.
Aufzugstechnik ist anspruchsvoll, fehlende Augenhöhe zwischen Immobilienbetreiber als Auftraggeber und Aufzugsfirmen als Auftragnehmer führt zu technischen und
wirtschaftlichen Risiken.

 

Unser Angebot:

 

1. Planungsleistung zur Abarbeitung von GBU-Mängeln (psch. 14% der Ausführungskosten)

 

a. Planungsphase I, GBU – Unterstützung Einkauf:

  • Erstellung der Leistungsbeschreibung
  • Erstellung einer Bieterliste
  • Zusammenstellung der Angebotsunterlagen
  • Begleitung der Angebotsphase als fachlicher Ansprechpartner
  • Unterstützung der Bietergespräche
  • Mitwirkung bei der Auftragserteilung

 

b. Planungsphase II, GBU – Baubegleitung:

  • Koordinierung
  • Qualitätssicherung
  • Terminfortschreibung
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenfeststellung
  • Überwachung der Mängelabarbeitung
  • Einbindung ZÜS
  • Sammelabnahmen
  • Aktualisierung der GBU

 

2. Planungsleistung Instandsetzung und Modernisierung (psch. 20% der Ausführungskosten)

 

a. Planungsphase I – Grundlagen:

  • Partielle Erarbeitung der Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
  • Objektbeschreibung
  • Erstellung eines Terminplans

 

b. Planungsphase II – Ausführungs-/Montageplanung:

  • Bereitstellung der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • Fortschreibung des Terminplans
  • Überprüfung erforderlicher Montagepläne der vom Ausführungsunternehmen geplanten baukonstruktiven Einbauten

 

c. Planungsphase III – Unterstützung Einkauf:

  • Erstellung der Leistungsbeschreibung
  • Erstellung einer Bieterliste
  • Zusammenstellung der Angebotsunterlagen
  • Begleitung der Angebotsphase als fachlicher Ansprechpartner
  • Unterstützung der Bietergespräche
  • Mitwirkung bei der Auftragserteilung

 

d. Planungsphase IV – Baubegleitung:

  • Koordinierung
  • Qualitätssicherung
  • Terminfortschreibung
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenfeststellung
  • Einbindung ZÜS
  • Überwachung der Mängelabarbeitung
  • Begleitung bei der Abnahme und Dokumentation (Einfordern Fachbauleitererklärung, Revisionspläne, Technische Produktblätter etc.)
  • Anpassung der Gefährdungsbeurteilung

     

Ihr Nutzen:

 

Die gemeinsam erarbeitete Grundstrategie bei Aufzügen macht die Abhängigkeiten zwischen Bau und Betrieb transparent.
Sie erhalten einheitliche Ausführungsstandards.
Einhalten von Gesetzgebungen, Normen und Richtlinien minimiert die Haftungsrisiken.
Die Vollständigkeit der Planung vermeidet Nachträge.
Professionelle Fachplanung ermöglicht revisionsfeste Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abnahme und Abrechnung.
Durch die Ausschreibung werden markgerechte Preise erzielt.
Sie schonen Ihre Organisation, indem Sie kein Expertenwissen in der Aufzugnische aufbauen müssen.
Sie handeln auf Augenhöhe mit den Aufzugfirmen.
Sie reduzieren Stillstandzeiten von Aufzügen und erhöhen die Mieterzufriedenheit.
 Maximale Transparenz durch cloudbasiertes Aufzugs-, Vorgangs- und Dokumentenmanagement.